Kinderpornografie
Der Schutz unserer Kinder ist eine der wichtigsten Interessen unserer Gesellschaft. Kinder haben kaum die Möglichkeit, sich effektiv gegen sexuelle Ausbeutung und Gewaltanwendung durch Erwachsene zu wehren. Auch im Internet werden durch die Pädophilen alle Mittel und Wege genutzt, sie für eigene kommerzielle Zwecke auszunutzen und somit unseren Kindern zu schaden. Kinderpornografie macht leider immer noch einen großen Teil der im Internet begangenen Straftaten aus.
Wir zeigen Kinderpornografie die rote Karte! Zum Schutz unserer Kinder gehören die Täter geächtet und bestraft!
Begriffsdefinition
„Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot fällt. Als Altersgrenze gilt in Deutschland die Vollendung des 14. Lebensjahres. Sexueller Missbrauch bedeutet, dass an dem Kind sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden, oder dass das Kind diese Handlungen an einer anderen Person vornimmt. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt. Nacktbilder von Kindern sind keine Kinderpornografie, sofern nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt. Dies ist gegeben, wenn das Kind auf Regieanweisung unnatürliche Posen einnimmt, z. B. weit gespreizte Beine etc.“
Hinweise auf spärlich bekleidete Kinder (FKK-Fotos etc.) oder junge Frauen fallen jedoch nicht in den Bereich der Kinderpornografie.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.polizei-beratung.de/aktionen/kinderpornografie/