Kinder- und Jugendpornografie
Der Schutz unserer Kinder ist eine der wichtigsten Interessen unserer Gesellschaft. Auch im Internet sind Kinder in Gefahr. Durch Kinderpornografie können sie hier direkt oder indirekt Schaden nehmen.
Aber was genau ist Kinder- bzw. Jugendpornografie?
Kinder- bzw. jugendpornografische Schriften sind Abbildungen oder Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahren) oder Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) zum Inhalt haben. Es handelt sich hierbei um die dokumentierte sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in Ton, Bild und Schrift. Es kann sich auch um realitätsnahe Darstellungen aus Comics oder um animierte Bilder handeln.
Urlaubsfoto oder Kinderpornografie?
Jedoch ist zu beachten, dass nicht jedes Strand-, Nudistenbild oder Urlaubsvideo mit nackten oder teilbekleideten Kindern gleich Kinder- bzw. Jugendpornografie ist. Strafbar ist, wenn eine unnatürlich geschlechtsbetonte Haltung erkennbar ist bzw. wenn sich der Fokus eindeutig auf die Genitalien richtet.
Aber: Werden Sie nicht zum Täter!
Wir raten Ihnen ab, unaufgefordert aktiv im Internet nach Kinder- und Jugendpornografie zu suchen, auch wenn Sie dies mit der Absicht tun, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ein derartiges Handeln erfüllt ebenfalls die Tatbestände der §§ 184b, 184c StGB und könnte somit in einem Strafverfahren gegen Sie enden.
Wir zeigen Kinder- und Jugendpornografie die rote Karte!
Das Internet darf kein Raum für die Darstellung und Verbreitung von sexuellen Handlungen an und von Kindern und Jugendlichen bieten!
Haben Sie eine Seite mit einem verdächtigen Inhalt gefunden? Informieren Sie uns!
Der rote Button führt Sie direkt zur Online-Meldestelle.